Unterlassene Hilfeleistung – die Verantwortung von Lehrer*innen
Eine Onlinediskussion unter Kolleg*innen
Für gewöhnlich bin ich alles andere als ein emotionaler Mensch. Ja, viele Leute, die mich kennen, finden es teilweise verwunderlich, was mich so alles nicht aufregt. Und doch gibt es vereinzelt Momente, in denen jemand offenbar eine Saite in mir zum Schwingen bringt, die mich verhältnismäßig menschlich erscheinen lässt. So erst neulich.
Da las ich in einer Lehrer*innengruppe eines so genannten sozialen Mediums die Frage einer Kollegin, wie denn am besten einem Elfjährigen zu begegnen sei, der die Mitarbeit im Unterricht komplett verweigert, also nicht mitliest und –schreibt. Die Antwort einer anderen Dame lautete wörtlich: “Ich würde, nach einem Elterngespräch, die Strategie des Jungen respektieren. Er scheint ja bereit zu sein, die Konsequenz (entsprechende Note) hinzunehmen. Lassen Sie ihm seine Entscheidung.”
Dieser auf den ersten Blick äußerst liberal erscheinende Tipp forderte den Widerspruch einer weiteren Kollegin heraus, die vor allem auf das Alter des Kindes hinwies. Ich schloss mich ihr an.
Höflich, aber ebenfalls widersprechend.
Problembewältigung oder Flucht
Erst einige Zeit später wurde mir klar, was hier eigentlich geraten worden war: nämlich das Kind aufzugeben. Nein, besser ausgedrückt: die eigene Machtlosigkeit vor dem Kind und seinen Eltern einzugestehen.
Nicht, dass man als Lehrerin oder Lehrer nicht an seine Grenzen stoßen könnte, ganz im Gegenteil. Es ist sogar eine wichtige Erfahrung, die man gemacht haben muss, um beruflich wachsen zu können. Erst wenn man weiß, wo die Grenzen liegen, kann man daran arbeiten, sie zu verschieben.
Doch schulterzuckend zu sagen “Gut, es ist deine Entscheidung”, erinnert frappant an Eltern, die ihr Desinteresse am Kind als partnerschaftliche Behandlung (miss-)verstanden wissen möchten. Bei Nichtpädagog*innen kann dieses Verhalten ja noch durch Unwissen erklärt werden, diese sind sich wahrscheinlich tatsächlich der Konsequenzen ihres Tuns nicht in vollem Umfang bewusst, aber welche Ausrede haben wir Profis? Durch unsere Ausbildung wissen wir, dass Wegschauen in der Kindererziehung der falsche Weg ist. Freiheiten lassen, ja, das ist wichtig, natürlich. Doch dort, wo es selbstzerstörerisch wird, dort, wo ein Kind Handlungen setzt, die es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einmal bereuen wird, dort ist es unbedingt notwendig, Orientierungspunkt, Stütze, ja, vielleicht auch Reibebaum zu sein.
Warum verweigert ein elfjähriges Kind das Mittun im Unterricht? Auf keinen Fall, weil es ihm gut geht. Auf keinen Fall, weil es das witzig findet. Auf keinen Fall, weil es so unglaublich träge ist. Hier steckt – und da lehne ich mich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich das behaupte – mehr dahinter. Vielleicht sogar so Gravierendes, dass ich als Lehrer auch mit meinem Latein am Ende wäre, durchaus möglich. Aber cool lächelnd die Verantwortung für die Situation auf das Kind zu schieben, geht gar nicht. Niemals. Nicht auf einen Elfjährigen.
Ein Vergleich aus dem Straßenverkehr
Es ist wie bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten: Fühle ich mich außerstande, in der Situation korrekt zu agieren (weil mein letzter Erste-Hilfe-Kurs zu lange her ist oder ich generell nicht fähig bin, Stresssituationen zu ertragen), muss ich das in meiner Macht Stehende tun. Und das ist in diesem und in dem weiter oben angesprochenen Fall einfach, Hilfe zu holen. Nicht mehr, nicht weniger.
Noch gibt es sie, die Beratungslehrer*innen, die Psychagog*innen, die Schulpsycholog*innen. Greifen wir auf sie zurück, wenn unsere Ausbildung uns nicht ausreichend erscheint!
Der Gesetzgeber sieht ein Nichtstun beim Verkehrsunfall als unterlassene Hilfeleistung. Ich sehe das auch im schulischen Bereich so.
Der Autor ist Lehrer an einer NMS in Niederösterreich.
Genau so ist es! Im Wort „Verantwortung“ ist „Antwort“ enthalten, das heißt eine angemessene Reaktion und nicht einfach das Kind seinem (angeblich selbst gewählten) Schicksal überlassen.
Ich habe es in 36 Schuljahren als Lehrerin immer so gesehen.